In den Finanzämtern in NRW gehen vermehrt Anträge und Einsprüchemit dem Ziel der Aufhebung der Einheitswertbescheide bzw.Grundsteuermessbescheide ein. Grund dafür ist eine beimBundesverfassungsgericht anhängige Beschwerde zur Frage derVerfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung (2 BvR 287/11).
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Für das eigene Wohlergehen im Alter zu sorgen, ist eine
Aufgabe, der sich jeder stellen sollte. Doch nur wenn früh genug die Weichen für ein sorgenfreies Leben gestellt werden, kann ein Maximum an Wohlbefinden
tatsächlich realisiert werden. Dies verlangt selbstbewusste Entscheidungen in wesentlichen Punkten und vielfach vermeintliche Selbstverständlichkeiten kritisch
zu hinterfragen:
Wenn ich pflegebedürftig werde, reicht dann die gesetzliche Pflegeversicherung aus? Oder kann ich durch geschickten Wohnungsumbau
länger in den eigenen vier Wänden leben? Habe ich ein rechtmäßiges Testament abgeschlossen? Komme ich womöglich als Organspender in Frage und wie kann ich dies
zum Ausdruck bringen? Welche Bestattungsform wähle ich aus und wer wird sich später um die Grabpflege kümmern? Wenn es ein größeres Vermögen zu vererben gibt,
könnte eine Stiftungsgründung das Mittel der Wahl sein? Wie werden die Angehörigen in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt?
Praxiserfahrenen
Referenten werden mit Fachvorträgen viele dieser Fragen klären und stehen für persönliche Anliegen gerne zur Verfügung. Am 1. März 2012 können Sie sich im
Foyer des Park Inn Hotels (Innere Kanalstraße) einen Tag lang die Zeit nehmen, um alle Fragen zur Zufriedenheit zu klären. Dabei stehen insbesondere die
Vorsorge-Bedürfnisse der Menschen zwischen 50 und 80 Jahren im Focus.
Ein Vertreter des Steuerberater-Verbandes wird die Steuererklärung für
Senioren erläutern.
Als Mitglied des Steuerberater-Verband Köln wissen Sie aus eigener Anschauung, welche wertvollen Vorteile und Möglichkeiten eine Mitgliedschaft im Verband
bietet.
Sie selbst sind daher auch in besonderem Maße in der Lage, Ihren Kolleginnen und Kollegen eine Mitgliedschaft zu empfehlen. Aus diesem Grund
haben wir nach dem großen Erfolg der Kampagne „Halbe Gebühr – Doppeltes Wissen, Berufskollege gesucht“ aus dem Jahr 2010 die neue Werbekampagne „Empfehlen
lohnt sich, Mitglieder werben Mitglieder“ ins Leben gerufen.
Immer zahlreicher werden die Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die nach einer Möglichkeit suchen, mandatsbezogene Kooperationen mit Beratern und Anwälten
durchzuführen. Aus diesem Grunde haben wir uns dem Modell des Verbandes Westfalen-Lippe geöffnet, eine internetbasierte Börse anzubieten, über die schnell und
unkompliziert kompetente Partner gefunden werden können.
Für die Einzelheiten verweisen wir auf den Beitrag des Kollegen Hans-Günther Gilgan,
Geschäftsführer des Verbandes Westfalen-Lippe in den Verbandsnachrichten. Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Verbandes
Westfalen-Lippe, Telefon: 0251/535 86-0, Telefax: 0251/535 86-60, E-Mail: info@stbv.de, Internet: www.stbv.de. Die Kooperationsbörse selbst erreichen Sie unter:
www.diekooperationsboerse.de. Hier können Sie auch die Nutzungsvereinbarung sowie den Ehrenkodex einsehen, der die notwendige Sicherheit und
Haftungsklarheit zwischen den Beteiligten schafft.

Dr. Koitz, Senior-Auditleiter der DQS (rechts im Bild), übergibt die
Zertifizierungsurkunde Präsident Elster, HGF Hofstede und GF Dr. Dominik Scheuerer, zugleich QMBeauftragter des Verbandes; links im Bild Dirk Lötsch, Coach des
Verbandes
Im Rahmen einer feierlichen Zeremonie erhielt der Steuerberater-Verband Köln, vertreten durch den Präsidenten, Harald Elster,
den Hauptgeschäftsführer, Manfred Hofstede, und den Geschäftsführer, Dr. Dominik Scheuerer, am 18.05.2011 die Urkunde der DQS (Deutsche Gesellschaft zur
Zertifizierung von Managementsystemen) durch den Senior-Auditleiter, Dr. Karsten Koitz, überreicht. Dr. Koitz merkte im Rahmen der Übergabe an, dass die
Zielerreichung und die Entwicklung des Verbandes auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements als sehr gut zu bezeichnen sind. Das im Rahmen eines 1 ½-jährigen
Prozesses aufgebaute prozessorientierte Managementsystem sei authentisch, lebendig und wirksam.
Für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2010 ergeben sich neue Vorgaben aus der „Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen“ vom April 2010 sowie aus den Regelungen des BilMoG. Vor Beginn der Erstellungsarbeiten Anfang 2011 müssen Arbeitsabläufe, Checklisten und Erstellungsberichte vollständig überarbeitet und angepasst werden. Das Deutsche Steuerberaterinstitut (DStI) hat auf der Grundlage von e@sy process Arbeitshilfen erstellt, die den Berater bei der Umsetzung der neuen Grundsätze und Regelungen in seiner Kanzlei unterstützen. Nähere Informationen und ein Bestellformular finden Sie hier.
Seit dem 6.9.2010 ist sie online, die neue Gruppe des Deutschen Steuerberaterverbandes und seiner Mitgliedsverbände auf Xing, dem sozialen Netzwerk für
berufliche Kontakte mit weltweit 10 Millionen Mitgliedern und über 40.000 Fachgruppen.
Forum Steuerberatung – der Name ist Programm: Den Angehörigen des steuerberatenden Berufs und allen, die es werden wollen, bietet die Gruppe ein Forum zum
Austauschen und Netzwerken, Fachsimpeln und Verabreden, Informieren und Profitieren.
„Alles außer Steuern“ könnte das Motto lauten, denn das Steuerrecht spielt oft genug die Hauptrolle. Im Forum Steuerberatung geht es schwerpunktmäßig von der
Kanzleistrategie übers Marketing bis zur Honorarpolitik, von Kooperationen bis zum Berufsrecht, von Stellengesuchen bis zu Stellenangeboten. Und weil es eben
ohne ein wenig Steuern doch nicht geht, ist das Forum Steuerberatung auch die Plattform für Aktuelles aus der Rechtsprechung, aus der Gesetzgebung und aus dem
BMF.
Treten Sie der Gruppe bei und beteiligen Sie sich an den Diskussionen zu strategischen Kanzleithemen, denen sich der steuerberatende Beruf zur Bewältigung der
Zukunft stellen muss. Hier geht es direkt zum Forum Steuerberatung!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat gegenüber dem DStV bestätigt, dass Steuerberater, die im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung für ihren Mandanten unmittelbar in Zahlungsvorgänge eingebunden sind, keiner Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bedürfen. Die Annahme von Geldern auf Konten zur Weiterleitung an Dritte stelle dann kein Finanztransfergeschäft im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG dar, wenn die Tätigkeit im Rahmen der Berufsausübung gelegentlich erbracht werde und durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften außerhalb des ZAG oder Standesregeln geregelt sei.
mehrNachdem die schwarz-gelbeRegierung die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten imKoalitionsvertrag festgeschrieben hat, kündigt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dieUmsetzung dieser Zusage an: "Im Jahressteuergesetz 2010 wird das zwar noch nichtklappen, aber wir sind uns dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bewusst und werden ihnerfüllen." (Sprecher des BMF, Süddeutsche Zeitung, Ausgabe vom 15.4.2010 als Reaktion aufdie Pressemitteilung des DStV vom 14.4.2010)
mehrDie Fachberaterbezeichnungen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) dürfen von Steuerberatern werbend verwendet werden, sofern dies nicht im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ geschieht.
mehrseit Ende März 2010 wird die ElsterKontoabfrage in vollemLeistungsumfang auch in NRW angeboten. Damit wird es nunmehr jedemSteuerpflichtigen oder seinem steuerlichen Vertreter ermöglicht, seinSteuerkonto bzw. das Steuerkonto des Mandanten über das Internet onlineabzufragen. Hierfür ist der Besitz einer in ELSTER zugelassenenSignaturkarte erforderlich (siehe hierzu: www.elsteronline.de ElsterKontoabfrage).
mehrAuch Beratungen durch Steuerberater sind grundsätzlich förderungsfähig
Vor dem Hintergrund, dass die zurückliegende Konjunkturschwäche
Spuren bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland hinterlassen hat, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
zusammen mit der KfW- Bankengruppe die Beratungsförderung für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten neu ausgerichtet und ausgeweitet.
Ab sofort steht den Mitgliedern des Steuerberater-Verbandes Köln die Möglichkeit offen, über die Mercedes-Benz Niederlassung Köln/Leverkusen und die Niederlassung Aachen zu stark vergünstigten Konditionen Pkw-Neufahrzeuge zu erwerben. Über den gewährten Nachlass hinaus bietet die Mercedes-Benz Niederlassung Köln/Leverkusen im Stadtgebiet Köln auch einen kostenlosen Hol- und Bringservice bei Serviceterminen an.
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