Am 1. Mai 2009 ist die sogenannte „Turn-Around-Beratung“ gestartet. Durch das Programm können betroffene Unternehmen Zuschüsse für Beratungsleistungen
erhalten, um ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass eine aktuelle
Schwachstellenanalyse ergeben hat, dass das Unternehmen aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in eine wirtschaftlich
schwierige Situation geraten ist, obwohl es über positive Fortführungschancen verfügt.
Förderungsfähig sind insbesondere auch Beratungsleistungen
von Steuerberatern auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten, beispielsweise im Bereich der Sanierungsberatung. Hierzu muss der einzelne Steuerberater jedoch
in der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) gelistet und für die Turn-Around-Beratung freigeschaltet sein. Über die Aufnahme in die Beraterbörse
entscheidet die KfW-Unternehmeragentur in Berlin. Interessierte Berater müssen sich dazu unter www.kfw-beraterforum.de anmelden. Voraussetzung für eine
Aufnahme in die Beraterbörse ist, dass sie mindestens drei Jahre praktische Beratungserfahrung sowie mindestens drei Referenzen über erfolgreiche
Sanierungsberatungen vorweisen können.
Im Rahmen der Turn-Around-Beratung beträgt der anteilige Zuschuss zu den Beratungskosten in den neuen
Bundesländern und dem Regierungsbezirk Lüneburg 75%, in den alten Bundesländern und Berlin 50% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von
8.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro auf Grundlage eines 8-Stunden-Tages. Unternehmen können also für den Einsatz eines
geeigneten Beraters im Rahmen einer schnellen und bedarfsorientierten Beratung im Ergebnis einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro erhalten. Für die
Turn-Around-Beratung stehen bis 2013 insgesamt bis zu 30 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.
Das Antragsverfahren
wird von der KfW Mittelstandsbank in Kooperation mit ihren Regionalpartnern durchgeführt. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen sich die betroffenen Unternehmen
bereits vor Abschluss eines Beratervertrages beispielsweise an die örtliche Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer wenden und dort einen Antrag
auf Beratung stellen. Weitere Informationen zu den Regionalpartnern sind im Internet über www.rp-suche.de abrufbar.
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