seit Ende März 2010 wird die ElsterKontoabfrage in vollemLeistungsumfang auch in NRW angeboten. Damit wird es nunmehr jedemSteuerpflichtigen oder seinem
steuerlichen Vertreter ermöglicht, seinSteuerkonto bzw. das Steuerkonto des Mandanten über das Internet onlineabzufragen. Hierfür ist der Besitz einer in
ELSTER zugelassenenSignaturkarte erforderlich (siehe hierzu: www.elsteronline.de ElsterKontoabfrage).
Nach
einer Berechtigungsprüfung lassen sich Auskünfte zu offenenForderungen, eingegangenen Zahlungen und zu den zum Soll gestelltenBeträgen einholen. Ich weise
darauf hin, dass es sich bei derElsterKontoabfrage um ein bundeseinheitliches ELSTER-Produkt handelt,sodass die aus dem Klartextkontoauszug gewohnte
Darstellung aus NRWnicht vollständig übernommen werden konnte. Beispiel: Bei der O-Abfragewerden Aussetzung der Vollziehung (AdV), Stundung usw. – wie in
denanderen Bundesländern, die die Kontoabfrage bereits eingesetzt haben –als „offene Beträge“ dargestellt. Dass AdV, Stundung usw. gewährt wurde,ist dann
lediglich aus den entsprechenden Bescheiden ersichtlich.
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