Steuerberaterverband e.V. Köln - ElsterKontoabfrage - Onlinezugriff auf das Steuerkonto / Erweiterung

ElsterKontoabfrage - Onlinezugriff auf das Steuerkonto / Erweiterung

seit Ende März 2010 wird die ElsterKontoabfrage in vollemLeistungsumfang auch in NRW angeboten. Damit wird es nunmehr jedemSteuerpflichtigen oder seinem steuerlichen Vertreter ermöglicht, seinSteuerkonto bzw. das Steuerkonto des Mandanten über das Internet onlineabzufragen. Hierfür ist der Besitz einer in ELSTER zugelassenenSignaturkarte erforderlich (siehe hierzu: www.elsteronline.de ElsterKontoabfrage).

Nach einer Berechtigungsprüfung lassen sich Auskünfte zu offenenForderungen, eingegangenen Zahlungen und zu den zum Soll gestelltenBeträgen einholen. Ich weise darauf hin, dass es sich bei derElsterKontoabfrage um ein bundeseinheitliches ELSTER-Produkt handelt,sodass die aus dem Klartextkontoauszug gewohnte Darstellung aus NRWnicht vollständig übernommen werden konnte. Beispiel: Bei der O-Abfragewerden Aussetzung der Vollziehung (AdV), Stundung usw. – wie in denanderen Bundesländern, die die Kontoabfrage bereits eingesetzt haben –als „offene Beträge“ dargestellt. Dass AdV, Stundung usw. gewährt wurde,ist dann lediglich aus den entsprechenden Bescheiden ersichtlich.

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