WP/StB Dipl.-Ökon. Werner Erlinghagen, Nettetal
Im Oktober 2010 hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. die inhaltliche Neufassung der Anforderungen des DStV – Qualitätssiegels verabschiedet (DStV-QS:2010). Die Erfahrungen aus fünf Jahren Anwendung der Vorgängerversion, die zwischenzeitliche Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht mit der Notwendigkeit Qualitätsstandards zu definieren und nicht zuletzt die Chance, im Anforderungskatalog des Qualitätssiegels auch DIN ISO 9001:2008 Standards abbilden zu können, verlangte die Neufassung. Der Text des Anforderungskatalogs 2010 ist der Website des DStV e.V. zu entnehmen.
An dieser Stelle soll nicht im Detail auf diese Regeln eingegangen werden; vielmehr wird das Augenmerk auf die Ziele und die wesentlichen Bausteine des DStV-QS:2010 gelegt. Die Ausführungen enden mit Hinweisen zur konkreten Umsetzung in der Kanzlei nach dem Prinzip „Von Berufskollegen für Berufskollegen“.
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