Aufgaben des Verbandes nach § 2 der Verbandssatzung
Es ist Aufgabe des Verbandes, für seinen Bereich die beruflichen und
berufsrechtlichen Belange und Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und
zu wahren. Das soll insbesondere erreicht werden durch
- die Pflege der Berufsgemeinschaft, des kollegialen Zusammenwirkens und des angemessenen Interessenausgleichs zwischen den Mitgliedern;
- die Vertretung der standespolitischen Interessen durch
(a) Hinwirken auf das gemeinsame Berufsverständnis aller in den Bereichen Steuer, Prüfungswesen, Wirtschaft und Recht tätigen
gleichartigen Berufe und die Förderung deren partnerschaftlichen Zusammenwirkens,
(b) Einwirken auf die Gesetzgebung mit Auswirkungen auf die beruflichen Interessen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe,
(c) aktive Mitwirkung für die Mitglieder des Verbandes in den Einrichtungen der beruflichen Selbstverwaltung und bei der Erfüllung deren Aufgaben,
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des
Steuerberatungs- und Prüfungswesens sowie die gutachterliche Beratung des
Gesetzgebers, der Behörden und anderer Institutionen auf diesen Gebieten;
- die Einrichtung und Unterhaltung berufsbezogener Weiterbildungsmöglichkeiten,
- die Mitwirkung bei einer qualifizierten Ausbildung des Berufsnachwuchses,
- die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter
in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen,
- die regionale und überregionale Vertretung bei der Finanzverwaltung,
- die Interessenwahrung der Mitglieder gegenüber den Kammerorganisationen,
- die Gewährung möglicher Hilfen in sozialen Härtefällen,
- die Unterstützung der Mitglieder des Verbandes durch Erteilung von Rechtsrat in allen vorgenannten Angelegenheiten,
- die Förderung und Unterstützung anderer Bestrebungen mit gleicher Zielsetzung.
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